Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1998)
Industriemontagen Obermeier GmbH, im weiteren IMO GmbH genannt.
Auftragsannahme:
Termine für Service-Dienstleistungen und Ersatzteillieferungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns in schriftlicher Form bestätigt sind (Auftragsbestätigung). Bis dahin gelten unsere Angebote als unverbindlich.
Haftung und Gewährleistung:
Die Firma IMO GmbH haftet nur für die tatsächlich ausgeführten Arbeiten an den Maschinen, den Maschinenbaugruppen, den Anlagen und Anlagenteilen. Sie haftet nicht für Folgeschäden (einschließlich Mangelfolgeschäden), gleich aus welchem Rechtsgrund. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden die groben Verschulden (Vorsatz/ grobe Fahrlässigkeit) beruhen oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Maschinendurchsichten werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, allerdings übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit der von uns festgelegten Wartungsarbeiten bzw. Ersatzteilaufnahmen. Die Firma IMO GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden bzw. Folgeschäden die durch den Einsatz von Ersatzteilen entstanden sind, die nicht von uns geliefert wurden.
Lieferungsverhinderung:
Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände, Aussperrung usw. bei uns oder unseren Lieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ereignisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Versand verhindern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben ohne daß der Käufer in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrage zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt:
Die Firma IMO GmbH behält sich das Eigentumsrecht am Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Ersatzteillieferungen behält sich die Firma IMO GmbH das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor.
Unterlagen, Geschäftspapiere:
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten, Rechnungen und anderen Geschäftsunterlagen behält sich die Firma IMO GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Versand:
Der Versand erfolgt ab Firmensitz. Mit Übergabe der Ersatzteilsendung an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch bei verlassen des Firmengeländes, geht die Gefahr an den Auftraggeber über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach besten ermessen ohne irgendwelche Haftung für die billigste und schnellste Verfrachtung. Zum Abschluß einer Transportversicherung sind wir nicht verpflichtet.
Preise und Zahlungen:
Die vereinbarten Preise gelten ab Firmensitz. Die Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. Zum vereinbarten Preis kommt die zum Zeitpunkt der Lieferung oder der Ausführung der Service – Dienstleistungen geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Die Beträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug oder laut gesondert ausgewiesener Zahlungsbedingungen zu entrichten. Die Abrechnung von Montagearbeiten erfolgt gemäß der aktuellen Verrechnungssätze des Auftragnehmers nach Beendigung der arbeiten auf Grund des tatsächlichen Arbeitsaufwandes laut Stundennachweis. Der Auftragnehmer behält sich Vorauszahlungen, Zwischenrechnungen und Abschlagszahlungen vor. Die Vergütung der Rechnung ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger, vom Auftragnehmer bestrittener bestrittener Gegenansprüche des Auftragnehmers, ist nicht statthaft. Soweit sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug befindet, ist der Auftragnehmer berechtigt, für den fälligen Rechnungsbetrag Verzugszinsen mit 5% p.A. über den jeweilig geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher im sinne von § 13 BGB, so beträgt der Verzugszins 8% über dem Basiszinssatz.
Sonstige Vereinbarungen:
Die unterzeichneten Tätigkeitsnachweise bilden die Grundlage der Rechnungsstellung. Deshalb ist die Bestätigung durch den Auftraggeber oder einer bevollmächtigten Person grundsätzlich notwendig. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist, sowie unter Ausschluß des Einheitlichen UN-Kaufrechts.
Die vorstehenden Geschäftsbedingungen der Firma IMO GmbH gelten mit Eingang des schriftlichen Auftrages bei uns als angenommen.